Rechtsprechung
   LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7499
LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13 (https://dejure.org/2014,7499)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13 (https://dejure.org/2014,7499)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 7 Sa 1026/13 (https://dejure.org/2014,7499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subjektiv ernsthafte Bewerbung; Abbruch der laufenden Stellenausschreibung; Diskriminierung bei fehlender Stellenbesetzung; Diskriminierungsmerkmal sehr gutes Deutsch und Englisch; Diskriminierungsmerkmal Reisebereitschaft; Diskriminierungsmerkmal dynamisches Team

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subjektiv ernsthafte Bewerbung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Stellenbesetzung nach Ausschreibung lässt Benachteiligung eines einzelnen Bewerbers entfallen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung bei Verzicht auf Stellenbesetzung nach Ausschreibung - Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Alters und des Geschlechts - Verwendung des generischen Maskulinums - Anforderungen an Sprachkenntnisse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 2 Sa 217/12

    Nichtbeantwortung von Stellenbewerbungen - Indiztatsache - dynamisches Team -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Wenn die Beklagte sodann im Fließtext der Anzeige zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten nicht weiter differenziert, so ändert dies nichts an der Tatsache, dass sie in der eigentlichen Bezeichnung der Stelle ausdrücklich kenntlich gemacht hatte, dass sowohl männliche als auch weibliche Beschäftigte gesucht würden (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2012, 2 Sa 217/12, bei juris Rn. 56).

    Indessen soll das Merkmal der ethnischen Herkunft einen möglichst lückenlosen Schutz für ethnisch motovierten Benachteiligungen gewährleisten, so dass auch Fälle erfasst sein können, in denen der Betroffene nicht deutscher Herkunft ist (ausführlich BAG, Urteil vom 21.06.2012, 8 AZR 364/11 bei juris Rn. 30 ff; insoweit zweifelnd, ob die Tatsache, dass die Klägerin in Russland geboren ist, dem Merkmal der ethnischen Herkunft zuzuordnen ist LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2012, aaO, bei juris Rn. 50 mwN zur Literatur).

    (Im Ergebnis so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2012, aaO).

    Einen Bezug zum verpönten Merkmal des Alters im Sinne des § 1 AGG vermag die erkennende Berufungskammer hierin nicht zu sehen (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2012, aaO, bei juris Rn. 59 ff mwN).

  • LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11

    Mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft - "sehr gutes Deutsch"

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Zwar geht die erkennende Berufungskammer mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass in den Fällen, in denen eine Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, bereits eine Benachteiligung im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG liegen kann, da insoweit der Bewerberin die Chance genommen wird, sich im Verhältnis zu anderen, eingeladenen Bewerbern darzustellen, um so den potenziellen Arbeitgeber von sich überzeugen zu können (st.Rsp. seit BAG, Urteil vom 13.10.2011, 8 AZR 608/10, AP AGG § 15 Nr. 9; LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 171/11 bei juris Rd. 63).

    Die Klägerin hat dies zwar im Hinblick darauf, dass die Beklagte über verschiedene Niederlassungen verfügt, grundsätzlich in Abrede gestellt; indessen war die erkennende Kammer gehalten, auf die gesamte Stellenanzeige abzustellen, da es sich nur bei der Stellenanzeige um das "Verfahren" im Sinne des § 3 Abs. 2 AGG handelt, welches zur Prüfung einer mittelbaren Benachteiligung heranzuziehen ist (zum Erfordernis des Abstellens auf die Stellenanzeige als Ganzes vgl. auch LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 171/11 bei juris Rn. 71).

    Die Berufungskammer folgt insoweit vollinhaltlich der Entscheidung des LAG Nürnberg vom 05.10.2011 aaO bei juris Rn. 72, in der das LAG festgestellt hat:.

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Es ist nämlich grundsätzlich ein rechtmäßiges Ziel, an einen Arbeitnehmer bestimmte Anforderungen in der Sprachbeherrschung zu stellen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08).

    Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht gehalten, die Tätigkeit im Interesse der Diskriminierungsfreiheit gewissermaßen aufzuspalten in einen Programmierteil und einen Kommunikationsteil (vgl. BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08).".

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Indessen soll das Merkmal der ethnischen Herkunft einen möglichst lückenlosen Schutz für ethnisch motovierten Benachteiligungen gewährleisten, so dass auch Fälle erfasst sein können, in denen der Betroffene nicht deutscher Herkunft ist (ausführlich BAG, Urteil vom 21.06.2012, 8 AZR 364/11 bei juris Rn. 30 ff; insoweit zweifelnd, ob die Tatsache, dass die Klägerin in Russland geboren ist, dem Merkmal der ethnischen Herkunft zuzuordnen ist LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2012, aaO, bei juris Rn. 50 mwN zur Literatur).

    Die Klägerin darf insoweit nicht verkennen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 21.06.2012, 8 AZR 364/11), dem die Berufungskammer folgt, in den Fällen, in denen Quoten oder Statistiken als Indizien für eine Diskriminierung herangezogen werden, und zwar als mögliche Hilfstatsachen, stets weitere Voraussetzung ist, dass sie sich konkret auf den betreffenden Arbeitgeber beziehen und aussagekräftig sind, was sein Verhalten gegenüber der Merkmalsträgergruppe anbelangt (BAG, aaO, bei juris Rn 36 mN zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.02.2013, 8 AZR 180/12, NZA 2013, S. 840 ff festgehalten, dass die Indizwirkung sich auf die Schwerbehinderung eines Bewerbers beziehe.
  • LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10

    Ein Team darf kein Alter haben

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    So hat zwar die Klägerin darauf hingewiesen, dass die Formulierung "dynamisches Team" eine Altersdiskriminierung sein könne und hierzu auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23.06.2010, 5 Sa 14/10 (u.a. NZA-AR 2010, S. 629 ff) hingewiesen.
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Das entspricht der gängigen, wie auch der früheren und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung zum Ausschluss Teilzeitbeschäftigter bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Urteil vom 06.04.1982, 3 AZR 134/79, u.a. NJW 1982, S. 2013 - 2015.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Zwar geht die erkennende Berufungskammer mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass in den Fällen, in denen eine Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, bereits eine Benachteiligung im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG liegen kann, da insoweit der Bewerberin die Chance genommen wird, sich im Verhältnis zu anderen, eingeladenen Bewerbern darzustellen, um so den potenziellen Arbeitgeber von sich überzeugen zu können (st.Rsp. seit BAG, Urteil vom 13.10.2011, 8 AZR 608/10, AP AGG § 15 Nr. 9; LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 171/11 bei juris Rd. 63).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Das aber eine Qualifikation der Klägerin für die ausgeschriebene Stelle grundsätzlich ausgeschlossen ist, lässt sich auch selbst dem Vortrag der Beklagten nicht entnehmen, weil sie lediglich Zweifel an einer bestmöglichen Eignung der Klägerin aufgrund fehlender Berufserfahrung im Bereich des Java-Developments in der Person der Klägerin geäußert hat (vgl. für das Erfordernis subjektiver Ernsthaftigkeit der Bewerbung und objektive Eignung der Person auch BAG, Urteil vom 28.05.2009, 8 AZR 536/08 bei juris Rdnr. 25 m.w.N.; LAG Berlin Brandenburg, Urteil vom 31.10.2013, 21 Sa 1380/13 bei juris).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13
    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23.08.2012, 8 AZR 285/11, dem die erkennende Berufungskammer ausdrücklich folgt, beschrieben, dass die ungünstigere Behandlung bereits in der Versagung einer Chance liege und es daher nicht darauf ankomme, ob es im Zuge des Auswahlverfahrens später tatsächlich zu einer Einstellung oder Beschäftigung eines anderen Bewerbers komme.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13

    Entschädigung eines Stellenbewerbers wegen Altersdiskriminierung -

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

  • LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04

    AGG-Hopping

  • LAG Köln, 24.02.2016 - 11 Sa 1038/14

    Benachteiligung; Einzelfall

    a) Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt nicht darin, dass die Beklagte in der Stellenanzeige die männliche Form "Java-Entwickler" gewählt hat, denn durch den unmittelbar anschließenden Zusatz (m/w) hat sie deutlich gemacht, dass sie sowohl männliche als auch weibliche Java-Entwickler sucht (vgl. hierzu: LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2014- 7 Sa 1026/13 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht